Shopware Widerrufsbutton einrichten: Anleitung und Umsetzung
Seit dem 19. Juni 2026 müssen viele Onlinehändler Verbrauchern den Widerruf direkt im Shop ermöglichen. Hier steht, was verlangt wird, wie Sie den Widerrufsbutton in Shopware 6 einrichten und wo er typischerweise hakt.

Ein Hinweis in der Widerrufsbelehrung reicht nicht mehr aus: Wer als Händler an Verbraucher verkauft und ein gesetzliches Widerrufsrecht gewährt, muss den Widerruf seit dem 19. Juni 2026 auch elektronisch im Shop ermöglichen. Rechtsgrundlage ist § 356a BGB. Der Widerrufsbutton schafft dabei kein neues Widerrufsrecht, er ändert nur den Weg, auf dem Kunden es ausüben können.
Shopware 6 bringt dafür seit Version 6.7.9.0 (April 2026) eine eigene Funktion mit. Die Einrichtung hat aber einige Stolpersteine, und in angepassten oder Headless-Storefronts müssen Sie den Button selbst bauen. Diese Seite fasst zusammen, was verlangt wird, wie die Einrichtung abläuft und was Sie vor dem Go-live prüfen sollten.
Wer den Widerrufsbutton umsetzen muss
Die Pflicht gilt für Verträge mit Verbrauchern, bei denen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, und zwar für online geschlossene Verträge über Waren, Dienstleistungen und digitale Inhalte, also auch über Apps und andere Online-Schnittstellen.
- Nicht betroffen sind reine B2B-Verträge. Verkaufen Sie auch an Verbraucher, gilt die Pflicht für diesen Teil Ihres Shops.
- Ausgenommen sind Verträge, bei denen kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, etwa bei individuell angefertigten Waren oder bestimmten Freizeit- und Veranstaltungsbuchungen.
- Ausgenommen sind außerdem Fernabsatzverträge, die per Telefon, Bestellkarte oder Fax geschlossen werden.
Ob Ihr Sortiment oder Ihre Vertragsmodelle unter eine Ausnahme fallen, klärt Ihre Rechtsberatung. Der Button ersetzt diese Prüfung nicht.
Die Anforderungen im Überblick
Die technische Umsetzung folgt einem klaren Ablauf. Dabei zählt vor allem, dass der Weg für Kunden eindeutig, kurz und nachweisbar ist.
- Sichtbar und leicht erreichbar: Der Button muss deutlich hervorgehoben und für alle Verbraucher zugänglich sein, etwa im Kundenkonto oder im Bestellbereich.
- Eindeutige Beschriftung: Als Beispiel nennt die IHK „Vertrag widerrufen“. Gleichwertige Formulierungen sind möglich, wenn klar ist, dass ein Widerruf ausgelöst wird.
- Zwei Schritte: Der erste Klick führt zu einem Formular, in dem der Vertrag identifiziert wird, zum Beispiel über die Bestellnummer. Wirksam wird der Widerruf erst über eine zweite Schaltfläche, etwa „Widerruf bestätigen“.
- Datensparsamkeit: Erhoben werden dürfen nur die Angaben, die zur Zuordnung nötig sind, also Name, Vertragsangabe wie die Bestellnummer und der elektronische Kanal für die Bestätigung, zum Beispiel die E-Mail-Adresse.
- Eingangsbestätigung: Sie muss unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen, etwa per E-Mail. Empfohlen werden der Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs. Bestätigt wird nur der Eingang, nicht die Wirksamkeit des Widerrufs.
- Angepasste Texte: Die Widerrufsbelehrung muss auf die neue Funktion und ihren Ort hinweisen, und die Datenschutzerklärung muss erklären, welche Daten dabei erhoben, wofür sie verwendet und wie lange sie gespeichert werden.
Widerrufsbutton in Shopware 6
Shopware hat die Funktion mit Version 6.7.9.0 im April 2026 eingeführt und nach eigenen Angaben auch auf Shopware 6.6 zurückportiert. Welche 6.6-Patchversion das ist, nennt Shopware in seiner Ankündigung nicht, prüfen Sie dazu die Release Notes Ihrer Version. Die Funktion ist Teil des Kernsystems und ab der Community Edition verfügbar, Lizenzkosten fallen dafür nicht an.
Im Standard-Storefront stellt Shopware ein integriertes Formular bereit, das sich über die Erlebniswelten platzieren lässt und Kunden danach automatisch eine Eingangsbestätigung schickt. Bei stark angepassten Frontends, Drittanbieter-Templates, Headless-Setups, PWAs und App-Verkaufskanälen liefert Shopware nur die technische Grundlage, den sichtbaren Button müssen Sie oder Ihre Agentur selbst umsetzen.
Wichtig für die Praxis: „Widerrufsbutton“ ist kein Rechtsbegriff. Auch ein klar sichtbarer Link kann genügen, wenn er die oben genannten Kriterien erfüllt.
Einrichtung Schritt für Schritt (Shopware 6.7.9.0 und neuer)
Shopware beschreibt in seiner Ankündigung keine Einrichtungsschritte. Die folgende Reihenfolge stammt aus Berichten der Shopware-Community zu Version 6.7.9.0. Menübezeichnungen können in Ihrer Version abweichen, testen Sie jeden Schritt auf einem Staging-System.
- 1Funktion aktivierenIn der Administration unter Stammdaten im Reiter „Datenschutz“ wird die Funktion eingeschaltet. Danach erscheint im Footer ein Eintrag zum Widerruf („Vertrag widerrufen“).
- 2Formularseite in den Erlebniswelten anlegenLegen Sie eine Shopseite mit einem Formular an und setzen Sie den Formulartyp auf „Widerruf“. Die Aktivierung allein erzeugt diese Seite nicht.
- 3Seite zuweisenWeisen Sie die Seite unter Stammdaten dem Feld „Shopseiten-Layout für Widerrufsantrag Seite“ zu. Ohne diese Zuweisung fehlt der Button oder es erscheint nur ein Menüpunkt.
- 4Eigenes Theme anpassenNutzen Sie ein angepasstes Theme, muss der Footer oder Kundenbereich oft von Hand um den Link ergänzt werden.
- 5E-Mail-Versand im Flow Builder prüfenIm Flow Builder gibt es einen Flow für den Widerruf. Nach Berichten aus der Community werden zwei Nachrichten verschickt, eine an den Shopbetreiber und eine an den Kunden. Prüfen Sie Absender, Empfänger und Inhalt.
Die Schritte stammen aus Community-Berichten und nicht aus der Shopware-Dokumentation. Prüfen Sie sie gegen Ihre Version und führen Sie vor dem Go-live einen vollständigen Testwiderruf durch.
Typische Probleme bei der Einrichtung
- Es kommt keine E-Mail an: Nach der Absendung erscheint nur die Bestätigung auf der Seite. Prüfen Sie den Flow im Flow Builder und die Mail-Zustellung, ein Plugin zur Mail-Protokollierung hilft beim Eingrenzen. Aus der Community wird berichtet, dass erneutes Speichern des Flows in einzelnen Fällen geholfen hat, bestätigt ist das aber nicht.
- Es ist nur ein Menüpunkt, aber kein Button sichtbar: Meist fehlt die Zuweisung der Formularseite unter Stammdaten oder das eigene Theme wurde nicht angepasst.
- Die Option erscheint gar nicht: Die Funktion gibt es erst ab Shopware 6.7.9.0 beziehungsweise im zurückportierten Stand von 6.6. Ältere Versionen zeigen weder das Formular noch die Einstellung.
- Headless oder App-Kanal: Hier gibt es keine fertige Oberfläche, Button, Formular und Eingangsbestätigung müssen im Frontend umgesetzt und an die Shopware-Logik angebunden werden.
- Rechtstexte vergessen: Die technische Funktion allein genügt nicht, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung müssen ebenfalls angepasst sein.
Und bei Shopware 5?
Die integrierte Funktion nennt Shopware ausdrücklich nur für Shopware 6. Für Shopware 5 bleibt daher nur eine individuelle Umsetzung mit Formularseite, zweistufigem Ablauf und Eingangsbestätigung, sofern Sie den Shop weiter betreiben.
Wenn Sie ohnehin über einen Umstieg nachdenken, lohnt es sich, die Pflicht gleich bei der Migration auf Shopware 6 mitzuplanen, statt in eine Plattform zu investieren, die Sie ablösen wollen.
Checkliste vor dem Go-live
- Der Button ist im Footer und im Kundenkonto sichtbar und eindeutig beschriftet.
- Der Widerruf läuft in zwei Schritten: Formular, dann ausdrückliche Bestätigung.
- Das Formular fragt nur Name, Bestellnummer und E-Mail-Adresse ab.
- Die Eingangsbestätigung kommt sofort per E-Mail an und nennt Inhalt sowie Datum und Uhrzeit.
- Der Betreiber erhält eine interne Nachricht und weiß, wer die Bearbeitung übernimmt.
- Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung nennen die neue Funktion, ihren Ort und die verarbeiteten Daten.
- Eigenes Theme, Headless-Frontend und mobile Ansicht wurden getestet.
- Ein kompletter Testwiderruf mit einer echten Testbestellung wurde durchgespielt.
Wir richten den Widerrufsbutton für Sie ein
Sie möchten die Funktion nicht selbst durchprobieren? Wir übernehmen die technische Umsetzung in Ihrem Shopware-Shop und testen sie, bevor sie live geht.
Das ist enthalten
- Prüfung Ihrer Shopware-Version und Ihres Frontends (Standard-Storefront, eigenes Theme oder Headless)
- Aktivierung und Konfiguration der Funktion sowie Anlage und Zuweisung der Formularseite
- Sichtbarer Button im Footer und im Kundenkonto, bei eigenem Theme mit Anpassung der Templates
- Einrichtung der E-Mails im Flow Builder für Kunden und Shopbetreiber, mit Eingangsbestätigung
- Test auf Staging mit Testbestellung, Testwiderruf und Prüfung der Mail-Zustellung
- Kurze schriftliche Dokumentation, was eingerichtet wurde und wie Sie Widerrufe bearbeiten
Nicht enthalten
- Rechtsberatung und Formulierung von Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung. Dafür sind Ihre Rechtsberatung oder ein Rechtstexter-Dienst zuständig.
- Umsetzung auf Marktplätzen wie Amazon oder eBay. Dort liegt der technische Button beim Betreiber der Plattform.
- 1Kurzer CheckWir sehen uns Version, Theme und Frontend an und klären, ob die Standardfunktion reicht oder ein Teil individuell gebaut werden muss.
- 2Schriftliches AngebotSie erhalten ein Angebot mit festem Umfang, damit vorab klar ist, was enthalten ist und was nicht.
- 3Umsetzung auf StagingWir richten alles auf einem Testsystem ein und prüfen Button, Ablauf und E-Mails.
- 4Go-live und ÜbergabeNach Ihrer Freigabe übernehmen wir die Änderungen in den Live-Shop und übergeben die Dokumentation.
Passende Leistungen und Leitfäden
Häufige Fragen zum Widerrufsbutton
Reine B2B-Verträge sind nicht betroffen. Verkaufen Sie jedoch auch an Verbraucher, betrifft die Pflicht diesen Teil Ihres Shops, sofern dort ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
Quellen
Stand: 24. Oktober 2026. Diese Seite ist eine technische Orientierung und keine Rechtsberatung. Die Rechtslage und die Funktionen von Shopware können sich ändern, prüfen Sie die Angaben vor der Umsetzung bei Ihrer Rechtsberatung und in der Dokumentation Ihrer Shopware-Version.
Widerrufsbutton im Shop einrichten lassen
Schreiben Sie uns Ihre Shopware-Version und Ihr Theme. Wir melden uns innerhalb eines Werktags mit einer ersten Einschätzung.